Der Anti-Doping-Beauftragte informiert


In letzter Zeit sind viele Atteste in Kopie oder im Original beim DMV eingegangen. Dies zeigt, dass sich die Minigolfer in zwischen auf breiter Front mit dem Thema "Anti-Doping" befassen und die bestehenden Regelungen beachten. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass eine Kopie des Attests stets mit sich zu führen und bei einer Kontrolle vorzulegen ist. Am besten legt man eine Kopie des Attests dem Kontrollformular bei und übergibt eine weitere Kopie an den bei Kontrollen anwesenden Vertreter des DMV. Eine Übersendung an die Geschäftstelle oder den Anti-Doping-Beauftragten ist NICHT notwendig. Es wird auch kein zentrales Register geführt, d.h. bei einer Kontrolle muss immer ein Attest vorgelegt werden.

Nur bei medizinischen Ausnahmegenehmigungen ist es vorgeschrieben, eine Kopie des Antrages und der erteilten Genehmigung an den DMV zu senden.

Informationsquelle im Internet:

Der Anti-Doping-Newsletter des DLV (Deutschen Leichtathletik-Verband) ist eine gute Informationsquelle für den Bereich Anti-Doping. Neben nur für den DLV relevanten Neuigkeiten sind hier auch viele allgemeine Hinweise und Nachrichten zu den Bestimmungen veröffentlicht. Der DLV hat eines der aktivsten Anti-Doping-Referate und kann so immer schnell und umfassend informieren.

Man kann sich durch Angabe einer Email-Adresse einfach registrieren unter: http://www.leichtathletik.de/index.php?SiteID=15 (www.leichtathletik.de unter der Rubrik 'News', dann 'Newsletter' und weiter zu 'Anti-Doping').

Pflanzliche Diuretika in Blasen- und Prostatamitteln:
Hier gleich ein Link auf den Newsletter des DLV:
http://www.deutscher-leichtathletik-verband.de/index.php


Dr. Andreas Fuchs
- DMV-Antidoping-Beauftragter -


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